Sie haben Zahnschmerzen und benötigen dringend eine Behandlung? Oder ihre Weisheitszähne müssen operativ entfernt werden, da sie sonst die restlichen Zähne im Kiefer zu verschieben drohen? Wenn sie sich vor diesen Operationen ein wenig fürchten, sehr schmerzempfindlich sind oder einfach nicht sehen wollen wie Sie von unserem Team operiert werden, so bieten wir neben örtlichen Betäubungen natürlich auch die Vollnarkose an.
Vereinbaren Sie am besten dazu erst einmal einen Termin wenn Sie sich noch unsicher sind. Dann können Sie mit all Ihren Fragen bei uns erscheinen und wir liefern Ihnen umfassende Informationen über Risiken einer Vollnarkose. Grundsätzlich ist dabei zu sagen, dass die Vollnarkose mit modernen Geräten wie Sie in unserer Praxisklinik zum Einsatz kommen, absolut sicher ist. Bitte füllen Sie den Aufklärungsbogen gewissenhaft aus, damit unser Anästhesist sich individuell vorbereiten kann. Hierzu gehört in der Regel auch ein kleines Blutbild.
Zu unterscheiden sind bei einer Behandlung unter Vollnarkose zwei Kostenarten. Zum einen sind das die Kosten, die ganz normal durch die Behandlung von einem unserer Zahnärzte entstehen. Diese bleiben auch unter Vollnarkose natürlich gleich, Sie werden finanziell keine Nachteile erleiden. Für alle zahnärztlichen Behandlungskosten erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen können, um so die Kosten erstattet zu bekommen. Bei kassenversicherten Patienten muß vor einer Behandlung für Zahnersatz vorab ein Heil- und Kostenplan erstellt werden, den Sie vorab bei der Krankenkasse genehmigen lassen müssen.
Die zweite Art von Kosten entsteht durch die Vollnarkose an sich und den Aufwand des Anästhesisten. Für diesen Teil der Behandlung erhalten Sie eine separate Rechnung vom Anästhesisten. Gesetzlich versicherte Patienten können sich diese Kosten leider aufgrund eines Gesetzbeschlusses von 2008 für private Leistungen (z.B. Zahnimplantate) in der Regel nicht mehr erstatten lassen, selbst wenn sie nachweisen können, dass sie Zahnarztangst haben. Bei gesetzlichen Zahnbehandlungen und der Vorlage eines Attestes durch einen Psychiater (Adressen erhalten Sie von uns), der Ihnen eine Zahnarztphobie bestätigt, werden die Kosten allerdings momentan noch übernommen.
Für privat versicherte Patienten ist zu sagen, dass die Übernahme der Kosten stark von Ihrer privaten Versicherung abhängt und ihren individuellen Vertragsdetails. Generell kann man aber sagen, dass die Chancen der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse relativ hoch sind. Sämtliche Belege über die Vollnarkose erhalten Sie natürlich von uns, sodass Sie anschließend in der Lage sind, sich ihre verauslagten Kosten rückerstatten zu lassen.
Creative Zahnaerzte – Praxis für Zahnheilkunde & Implantologie
Helene-Weber-Allee 19
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